Schulzahnärztlicher Dienst

Der Schulzahnuntersuch leistet einen wichtigen Beitrag zur Zahngesundheit im Kindesalter. Das Departement Gesundheit des Kantons AR hat als wirksamste Präventionsmassnahme diesen Zahnuntersuch für den ganzen Kanton neu geregelt. Das bringt ab dem Schuljahr 2013/14 folgende Änderungen mit sich:
  • Neu müssen alle Lernenden pro Schuljahr einen Zahnarztuntersuch machen
  • Der zahnärztliche Untersuch ist für alle Kinder obligatorisch.
Sie als Eltern haben die Wahl, den Untersuch entweder beim Schulzahnarzt oder bei Ihrem privaten Zahnarzt machen zu lassen. Jeder/jede Lernende erhält von der Lehrperson ein Zahnbefundheft, in welchem der Zahnarzt die Untersuche, allfällige Befunde und Behandlungen einträgt. Dieses Zahnbefundheft muss bis zum Schulaustritt nach der 3. Oberstufe laufend nachgeführt werden.

Die privaten Untersuche müssen jeweils bis Ende November erfolgt sein. Die Kosten der Untersuchungen auf privater Basis tragen die Eltern. Die Klassenlehrperson kontrolliert die erfolgten Untersuchungen

Lernende ohne bestätigten Untersuch erhalten das Angebot, an einem vorgegebenen Termin einen Zahnuntersuch in der Praxis des Schulzahnarztes zu machen. Die Untersuche beim Schulzahnarzt erfolgen im Frühling und werden von der Schule organisiert. Die Untersuchungskosten trägt die Gemeinde.

Bei positiven Befunden sind die Eltern gemäss den neuen Vorgaben des Departements Gesundheit des Kantons AR verpflichtet, die vorgeschlagenen Behandlungen fristgerecht ausführen zu lassen. Dies kann bei einem privaten Zahnarzt oder beim Schulzahnarzt erfolgen. Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern.

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