Kindergarteneintritt

Der Kindergarten bildet die Brücke zwischen frühkindlicher Erziehung in der Familie und Primarschule. Ziel ist es, die kindliche Spiel- und Lernfreude zu stärken und die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte des Kindes zu fördern. Das zweite Kindergartenjahr ist obligatorisch.

Die Kindergartenanmeldungen werden jeweils anfangs Jahr an die Eltern verschickt, deren Kinder im kommenden Schuljahr den Kindergarten besuchen können. Die Gemeinde bietet den Kindern die Möglichkeit, den Kindergarten 2 Jahre zu besuchen. Laut Schulgesetz können Kinder, welche bis zum 30. April das vierte Lebensjahr vollendet haben, auf das nächste Schuljahr in das erste Kindergartenjahr eintreten; Kinder, welche bis zum 30. April das fünfte Lebensjahr vollendet haben, treten in das obligatorische zweite Kindergartenjahr ein. Die Zuteilung in den Kindergarten erfolgt Ende April.

Das Merkblatt über den Kindergartenbesuch können Sie auf Ihren Computer herunterladen. Es gibt Auskunft über die Kindergartenzeiten und allgemeine Regeln. Die Stundenpläne können von Jahr zu Jahr varieren.

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