Absenzwesen, Dispensationen

Gemäss Art. 34, Abs. 3, des Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz)
haben die Eltern das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren zu lassen. Sie teilen diese Absenz der zuständigen Lehrperson mit.

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