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Ab welchem Alter wird ein Kind in den Kindergarten aufgenommen?Nach oben

Kinder, welche bis 30. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch.

Kontakt: Adriana Beck

Können Kinder vom Kindergarten- und Schulbesuch dispensiert werden?Nach oben

Gemäss Schulgesetz haben die Eltern das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage vom Unterricht dispensieren zu lassen. Alle Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson bzw. Kindergärtnerin mitzuteilen und schriftlich zu entschuldigen.
Für zusätzliche Absenzen, welche länger als 4 Halbtage dauern, ist ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu richten.

Kontakt: Adriana Beck

Dokument: Dispensationsgesuch.pdf (41.8 kB)

Mein Kind ist krankNach oben

Primarstufe:
Bitte direkt die zuständige Lehrperson informieren

Oberstufe:
Zwischen 7.00 und 7.30 Uhr telefonische Abmeldung durch die Eltern an das Schulsekretariat (Tel. 071 354 55 32)

Schüler-UnfallversicherungNach oben

Die Schule führt keine Unfallversicherung für die Schüler. Bei einem Unfall sind die Eltern für die entsprechende Versicherung verantwortlich.

Kontakt: Adriana Beck

Sicherheit auf dem SchulwegNach oben

Es ist wichtig, dass die Eltern mit ihrem Kind den Schulweg einüben und es auf Gefahren aufmerksam machen. Im Kindergarten findet in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Verkehrsinstruktion statt. Der praktische Fussgängerunterricht wird in der 1. Klasse durch die Polizeiorgane weitergeführt.

Wann finden die Schulferien statt?Nach oben

....hier finden Sie den Ferienplan

Kontakt: Adriana.Beck

Wann kann mein Kind in die erste Klasse?Nach oben

Der Übertritt in die erste Klasse erfolgt in der Regel nach zwei Kindergartenjahren. Kinder, die bis 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in die erste Primarklasse ein. Frühere Eintritte in die Schule sind möglich. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die Schulverwaltung.

Kontakt: Adriana Beck

Wer ist zuständig, wenn ich Fragen zum 10. Schuljahr habe?Nach oben

Fragen zum 10. Schuljahr beantwortet Ihnen Herr Dominik Schleich, Schulleiter.

Kontakt: Dominik Schleich

Wie ist die Schulzahnpflege organisiert?Nach oben

Die Schulzahnpflege der Gemeinde Herisau ist im Reglement über die schulische Zahnpflege SRV 36 geregelt.

Kontakt: Adriana Beck

Dokument: SRV_36.pdf (55.5 kB)