
| Ab welchem Alter wird ein Kind in den Kindergarten aufgenommen? | Nach oben |
Kinder, welche bis 30. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch.
Kontakt: Sonja Forrer-Näf
| Können Kinder vom Kindergarten- und Schulbesuch dispensiert werden? | Nach oben |
Gemäss Schulgesetz haben die Eltern das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage vom Unterricht dispensieren zu lassen. Alle Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson bzw. Kindergärtnerin mitzuteilen und schriftlich zu entschuldigen.
Kontakt: Ursula Dietrich
Dokument: Dispensationsgesuch.pdf (41.8 kB)
| Wann finden die Schulferien statt? | Nach oben |
....hier finden Sie den Ferienplan
Kontakt: Sonja Forrer-Näf
| Wann kann mein Kind in die erste Klasse? | Nach oben |
Der Übertritt in die erste Klasse erfolgt in der Regel nach zwei Kindergartenjahren. Kinder, die bis 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in die erste Primarklasse ein. Frühere Eintritte in die Schule sind möglich. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die Schulverwaltung.
Kontakt: Sonja Forrer-Näf
| Wer ist zuständig, wenn ich Fragen zum 10. Schuljahr habe? | Nach oben |
Fragen zum 10. Schuljahr beantwortet Ihnen Herr Dominik Schleich, Schulleiter.
Kontakt: Dominik Schleich
| Wie ist die Schulzahnpflege organisiert? | Nach oben |
Die Schulzahnpflege der Gemeinde Herisau ist im Reglement über die schulische Zahnpflege SRV 36 geregelt.
Kontakt: Sonja Forrer-Näf
Dokument: SRV_36.pdf (55.5 kB)



