Kinder, welche bis 30. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch. Kontakt: Adriana Beck
Gemäss Schulgesetz haben die Eltern das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage vom Unterricht dispensieren zu lassen. Alle Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson bzw. Kindergärtnerin mitzuteilen und schriftlich zu entschuldigen. Kontakt: Adriana Beck Dokument: Dispensationsgesuch.pdf (pdf, 41.8 kB)
Primarstufe:
Die Schule führt keine Unfallversicherung für die Schüler. Bei einem Unfall sind die Eltern für die entsprechende Versicherung verantwortlich. Kontakt: Adriana Beck
Es ist wichtig, dass die Eltern mit ihrem Kind den Schulweg einüben und es auf Gefahren aufmerksam machen. Im Kindergarten findet in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Verkehrsinstruktion statt. Der praktische Fussgängerunterricht wird in der 1. Klasse durch die Polizeiorgane weitergeführt.
....hier finden Sie den Ferienplan Kontakt: Adriana.Beck
Der Übertritt in die erste Klasse erfolgt in der Regel nach zwei Kindergartenjahren. Kinder, die bis 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in die erste Primarklasse ein. Frühere Eintritte in die Schule sind möglich. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die Schulverwaltung. Kontakt: Adriana Beck
Fragen zum 10. Schuljahr beantwortet Ihnen Michael Häberli, Schulleiter, Tel. 071 354 55 30. Kontakt: Michael Häberli
Das Departement Gesundheit des Kantons AR hat als wirksamste Präventionsmassnahme den Zahnuntersuch für den ganzen Kanton neu geregelt. Neu müssen alle Lernenden pro Schuljahr einen Zahnuntersuch machen, d.h. der zahnärztliche Untersuch ist für alle Kinder obligatorisch. Kontakt: Adriana Beck |