Schulzahnärztlicher Dienst
- Neu müssen alle Lernenden pro Schuljahr einen Zahnarztuntersuch machen
- Der zahnärztliche Untersuch ist für alle Kinder obligatorisch.
Die privaten Untersuche müssen jeweils bis Ende November erfolgt sein. Die Kosten der Untersuchungen auf privater Basis tragen die Eltern. Die Klassenlehrperson kontrolliert die erfolgten Untersuchungen
Lernende ohne bestätigten Untersuch erhalten das Angebot, an einem vorgegebenen Termin einen Zahnuntersuch in der Praxis des Schulzahnarztes zu machen. Die Untersuche beim Schulzahnarzt erfolgen im Frühling und werden von der Schule organisiert. Die Untersuchungskosten trägt die Gemeinde.
Bei positiven Befunden sind die Eltern gemäss den neuen Vorgaben des Departements Gesundheit des Kantons AR verpflichtet, die vorgeschlagenen Behandlungen fristgerecht ausführen zu lassen. Dies kann bei einem privaten Zahnarzt oder beim Schulzahnarzt erfolgen. Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|