Infos für Eltern

Zugehörige Objekte

Kinder, welche bis 30. April das 4. Altersjahr vollenden, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig.

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Adriana Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch

Seit dem Schuljahr 2010/11 treten die Kindergärtler nach dem Kindergarten in eine Doppelklasse ein, in der Erst- und Zweitklässler gemeinsam unterrichtet werden.

Die Hinführung zur Schulfähigkeit ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Grundlegend für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist das Erlernen der Grundtechniken. Viele Kinder lernen sehr schnell, andere brauchen neben zusätzlicher Förderung mehr Zeit.

Das Einschulungsmodell der Schule Herisau wird den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Kinder gerecht und bietet allen Kindern gute Lernsituationen. Für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf stehen spezielle Ressourcen zur Verfügung. 

Um der Verschiedenheit der Kinder gerecht zu werden, braucht es neben der individuellen Förderung auch eine strukturelle Offenheit: z.B. das Überspringen eines Schuljahres, das dritte Kindergartenjahr und die Integration von Kindern, die teilweise schulfähig sind und eine besondere Förderung brauchen. Für sie besteht die Möglichkeit, die ersten beiden Primarklassen in drei Jahren zu absolvieren und dabei bei der gleichen Lehrperson zu bleiben. Dabei werden sie eng begleitet durch die Schulische Heilpädagogik.

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Adriana Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch
Primarstufe:
Bitte direkt die zuständige Lehrperson informieren

Oberstufe:
Kurzfristige Abmeldungen werden durch Eltern und Erziehungsberechtigte unter folgendem Link vor Schulbeginn eingetragen:
http://absenzen.schuleherisau.ch/

Planbare Absenzen werden frühzeitig dem Lerncoach gemeldet.
GGemäss Schulgesetz haben die Eltern das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage vom Unterricht dispensieren zu lassen. Alle Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson bzw. Kindergartenlehrperson mitzuteilen und schriftlich per Elternkommunikationstool zu entschuldigen.
Für zusätzliche Absenzen, welche länger als 4 Halbtage dauern, ist ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu richten.

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Adriana Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch
Die Schule führt keine Unfallversicherung für die Schüler. Bei einem Unfall sind die Eltern für die entsprechende Versicherung verantwortlich.

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Adriana Beck
Es ist wichtig, dass die Eltern mit ihrem Kind den Schulweg einüben und es auf Gefahren aufmerksam machen. Im Kindergarten findet in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Verkehrsinstruktion statt. Der praktische Fussgängerunterricht wird in der 1. Klasse durch die Polizeiorgane weitergeführt.
Name
Formular Schulweg mit dem Kickboard Scooter Skateboard Trotinette (PDF, 58.1 kB) Download 0 Formular Schulweg mit dem Kickboard Scooter Skateboard Trotinette
....hier finden Sie den Ferienplan

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Adriana.Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch
Der Übertritt in die erste Klasse erfolgt in der Regel nach zwei Kindergartenjahren. Kinder, die bis 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in die erste Primarklasse ein. Frühere Eintritte in die Schule sind möglich. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die Schulverwaltung.

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Adriana Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch
Fragen zum 10. Schuljahr beantwortet Ihnen Pascal Schmuckli, Schulleiter, Tel. 071 354 55 63.

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Pascal Schmuckli
pascal.schmuckli@herisau.ar.ch
Das Departement Gesundheit des Kantons AR hat als wirksamste Präventionsmassnahme den Zahnuntersuch für den ganzen Kanton neu geregelt. Neu müssen alle Lernenden pro Schuljahr einen Zahnuntersuch machen, d.h. der zahnärztliche Untersuch ist für alle Kinder obligatorisch.

Die Eltern haben die Wahl, den Untersuch entweder beim Schulzahnarzt oder bei ihrem privaten Zahnarzt machen zu lassen.

Die Untersuche beim Schulzahnarzt finden Anfang Jahr bei den folgenden Zahnärzten statt:

Dr. Cornel Buschor, Herisau
Dr. Armin B. Fürer, Herisau
Dr. Raphael E. Egli, Herisau
Dr. Claudio Rostetter, Herisau
Dr. Bernhard Schenk, Herisau

Diese Untersuche werden durch das Schulsekretariat organisiert.

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Adriana Beck
Adriana.Beck@herisau.ar.ch